Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bedingungen
Alle unsere Geschäftstätigkeiten unterliegen nach Auftragserteilung, sofern nicht schriftlich im einzelnen anders vereinbart, unseren allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die uneingeschränkt Vertragsbestandteil werden.
Ergänzend liegt die VOB in ihrer neuesten Auflage zu Grunde.
2. Angebote
Von uns erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebotsunterlagen sind Eigentum und urheberrechtlich bei der Firma AGROTEL verankert, für Dritte unzugänglich zu machen und auf Verlangen zurück zu geben.
3. Auftragsannahme, Vertragsabschluss
Die Verbindlichkeit des Auftrages und der Nebenabsprachen treten ausschließlich mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung in Kraft.
Bei Vertragsänderung oder Widerruf werden die entstehenden Kosten nach Aufwand dem Auftraggeber zu Lasten gelegt.
Widerspruchsfrist gilt 1 Woche ab Datum des Poststempels.
Die Firma behält sich ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag vor bei Verletzung der Vertragskonditionen durch den Auftraggeber.
4. Preise
Die Preise sind unverbindliche Nettopreise ab Werk Neuhaus und Enzenkirchen, zuzüglich dem handelsüblichen Mehrwertsteuersatz.
Wenn zwischen Vertragsabschluss und Ausführung unserer Lieferung und Leistungen Änderungen in den Preisgrundlagen, z.B. Lohn- und Materialpreiserhöhungen erfolgen, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung unserer Preise vor.
Dies gilt ebenfalls bei Verletzung des Vertrages durch den Auftraggeber.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Es sei denn, es ist vertraglich anders vereinbart.
Geleistete Zahlungen gelten erst ab dem Tag als solche, wenn wir über den gesamten Betrag verlustfrei verfügen können.
Zahlungen per Scheck und Wechsel werden nicht akzeptiert.
Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind nach VOB berechtigt.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem allgemeinen Diskontsatz in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, bei Nichterfüllen der Zahlungsbedingungen oder bei Erhalt von Auskünften über eine fehlende Zahlungsgarantie des Auftraggebers, eine Vorauskasse für die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen einzufordern.´
6. Lieferungsbedingungen
Bei den von uns genannten Liefer- und Leistungsterminen handelt es sich um, mit größter Sorgfalt erstellte, Annäherungswerte. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung in der Auftragsbestätigung und setzen voraus, dass alle bauseitigen Vorleistungen fachgerecht und rechtskräftig abgeschlossen sind.
Behinderungen aus nicht fertiggestellten bauseitigen Leistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Aufschiebende Wirkung haben Gründe wie höhere Gewalt o.ä.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Auftrag zurück zu treten und eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.
7. Gewährleistung und Abnahme
Die Gewährleistung der von uns gelieferten Ware und der erbrachten Leistungen wird durch die VOB und VOL geregelt.
Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsbedingungen zur Gänze nachgekommen ist.
Schäden jeglicher Art müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Der Garantieumfang und die Garantiebedingungen von Zulieferprodukten werden entsprechend an den Auftraggeber weitergegeben.
Durch Dritte und höhere Gewalt verursachte Schäden liegen nicht in unserer Gewährleistungspflicht.
Alle weiteren Ansprüche wie Schadensersatz, Vermögensschäden und dergleichen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nach Fertigstellung aller Lieferungen und Leistungen wird diese nach 10 Tagen als abgenommen verstanden, wenn nicht alternativ ein Abnahmeprotokoll von einem der Vertragspartner schriftlich gefordert wurde.
8. Eigentumsvorbehalt und Gerichtsstand
Wir behalten uns, bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen, das Eigentum an der von uns gelieferten Ware und der von uns getätigten Leistungen vor.
Entstehende Kosten bei Verletzung dieses Vorbehaltrechtes gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftraggebers.
Erfüllungsort und Gerichtsstand jeglicher Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsort des Auftragnehmers.
Wenn Teile dieser Bedingungen unwirksam werden, wird die Gültigkeit des Vertrages in seinen übrigen Teilen nicht berührt.

